🐾HUNDE🐾ERLEBNIS🐾TOUREN


AGB

 

 

Der Hundehalter

 

  • schließt mit TarpenRudel einen Betreuungsvertrag ab. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.

  • versichert, dass sein Hund frei von Krankheiten ist sowie regelmäßige ärztliche Kontrollen durchgeführt werden.

  • versichert TarpenRudel vor dem Betreuungsverhältnis alle möglichen Handicaps oder Eigenarten und Besonderheiten des Hundes bekannt gegeben zu haben.

  • ist sich bewusst, dass die Hunde nach einer leinengeführten Eingewöhnungszeit ohne Leine im Hunderudel laufen werden. Sollte ein Hund trotzdem während der Hundebetreuung entlaufen, verpflichtet sich TarpenRudel alles zu unternehmen, um den Hund wiederzufinden.

  • versichert, dass er für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Sollte es während der Betreuungszeit zu einem Schaden kommen, der nicht durch die eigene oder die Betriebshaftpflichtversicherung von TarpenRudel abgedeckt wird, so trägt diesen Schaden allein der Hundehalter.

  • Bitte prüfen Sie im Einzelfall, ob Ihre Haftpflichtversicherung "Betreuung durch Dritte gegen Entgeld" (Tierhüterhaftung) abdeckt.

 
TarpenRudel

  • übernimmt keine Haftung für entlaufene Hunde oder im Falle eines Unfalls, in den der Hund verwickelt ist.

  • verpflichtet sich im Falle von unvorhergesehenen Geschehnissen umgehend den Halter zu informieren.

  • übernimmt keine Haftung im Falle von Verletzungen (z.B. durch Beissereien), im Falle eines tödlichen Unfalls oder des plötzlichen Ablebens eines Hundes während der Betreuungszeit.

  • siehe: Haftungsfragen beim Hüten fremder Hunde - Die Tierhüterhaftung (anwalt.de)

 


Wir behalten uns vor, s
ofort einen Tierarzt aufzusuchen, sollte dies für nötig gehalten werden. Die Tierarztkosten trägt allein der Hundehalter.

 

Wir verpflichten uns, beim Transport im Auto alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu erbringen. Sollte es trotzdem im Falle eines Unfalls zu Verletzungen oder gar zum Ableben eines Hundes kommen, übernimmt TarpenRudel hierfür keine Haftung.

 

Hündinnen sind während der Läufigkeit von der Betreuung durch TarpenRudel ausgeschlossen.

 

Der Kunde zahlt im Voraus durch Abonnement. (Produkte/Preise) Es sind 12 Wochen als Puffer bei der Preisgestaltung herausgerechnet (Urlaub, Krankheit, Feiertage) Somit sind Erstattungen bzw. Ersatz innerhalb dieser Zeit nicht zusätzlich möglich. 


Der Hund bleibt auch während der Fremdbetreuung durch TarpenRudel jeder Zeit Eigentum des Hundehalters.

 

 

Kündigungsfristen

Bestandskunden:

Die Betreuung des Hundes kann mit einmonatiger Kündigungsfrist beendet werden. Die Kündigung muss jeweils zum Monatsletzen eingehen.

Neukunden erhalten Abonnementpreise unter der Vorgabe mindestens 3 Monate an den Touren teil zu nehmen. Bei kurzfristiger Kündigung vor Ende des 3 Monatszeitraumes berechnen wir Einzelpreise nach.

 

 

Mit Buchung einer Leistung und Unterzeichnung des Betreuungsvertrages werden die AGB anerkannt.

 

 

 

 

Stand 01/2021